Fachbereich - Fahrzeuge

Der Bereich Fuhrpark wendet sich an alle gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen wie

  • Ein-Personen-Unternehmen
  • Freiberufler
  • KMU
  • Großunternehmen und Konzerne
  • Öffentliche Unternehmen aus Bund, Land und Gemeinde

die ihre Fahrzeuge – seien es PKW, LKW, Busse oder Sonderfahrzeuge – gewerblich nutzen. Darin eingeschlossen sind auch Lagerfinanzierungen und Mietparks.

Der Fachbereich schließt hier im überbegrifflichen Sinn der „Logistik“ auch den Bereich der sogenannten Flurförderfahrzeuge ein. Das heißt sämtliche Fahrzeuge der innerbetrieblichen Logistik die zwar regelmäßig keine Straßenzulassung haben, jedoch aufgrund ihres Fokus der Lastbeförderung und ihrer Mobilität hier passender zugeordnet sind. 

Insbesondere finden sich hier auch Sonderfahrzeuge der Feuerwehr und Rettung, aber auch Magistratische Fuhrparks und beispielsweise Spezial-Fahrzeuge für Flughäfen.

Fahrzeuge werden in einem breiten Nutzungsraum und oft branchenübergreifenden eingesetzt. Für eine objektive Bewertungs-Struktur gibt es hier Grundprinzipien und Richtlinien.

Technische Gemeinsamkeiten und branchenspezifische Besonderheiten, aber auch die Nutzungsart und -Dauer  sind regelmäßig wertbeeinflussend.

Die nachfolgenden Bereiche PKW, LKW, Busse und Sonderfahrzeuge geben eine grobe Übersicht der Bewertungs-Möglichkeiten. Sie beanspruchen keine Vollständigkeit. 

Im Bereich „PKW“ sind sämtliche gewerblich genutzte Fahrzeuge unter 3,5t zGG eingeordnet. Folgerichtig schließen wir hier auch 1-spurige-Fahrzeuge wie (ausnahmsweise Fahrräder) E-Bikes, Mofas, Motorräder und Quads ein, jedoch für den rein gewerblichen bzw. unternehmerisch genutzten Zweck. Das sind zum Beispiel auch Mietparks oder aber auch Lagerfinanzierungen zum weiteren Verkauf. Auch Anhänger die mit einem Fahrzeug unter 3,5t zGG gezogen werden dürfen sind hier verortet.

Im Bereich „LKW“ sind sämtliche gewerblich genutzte Fahrzeuge größer 3,5t zGG eingeordnet. Dies sind im Wesentlichen Sattelzugmaschinen, Fahrgestelle, Anhänger und sämtliche dazugehörigen Aufbauten wie  zB Kasten, Pritschen, Ladekräne, Ladebordwände, Wechselbrücken u.v.a. aber auch Sonderaufbauten wie zB Betonmischer, Betonpumpen, Autotransporter, Abschleppwagen, Tank und Silo sowie Großraum- und Schwertransporter u.v.m.

Im Bereich „Busse“ werden alle Fahrzeuge größer 3,5t zGG und/oder einer Personentransportleistung größer 8+1 Fahrer eingeordnet. Dies sind im wesentlichen Reise- und Überlandbusse, Stadt- und Linienbusse und Kleinbusse.  Anhänger und Aufbauten (zB Skiboxen) die den Fahrzeugen klassischerweise zugedacht werden sind hier auch berücksichtigt.

Im Bereich der „Sonderfahrzeuge“ werden vor allem die Flurförderfahrzeuge eingeschlossen. Diese beinhalten vor allem die klassischen Stapler von Hand-Deichsel-Geräten bis zum Schwerlast-Stapler, aber auch Hebezeuge wie Teleskoplader und Arbeitsbühnen.

Zudem werden hier Sonderfahrzeuge der Rettung und Feuerwehr aber auch zB Sonderfahrzeuge für Flughäfen zugeordnet.

 

Details zur Strukturierung des Bereichs können Sie hier downloaden:

Im Fokus stehen hier:

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Kontakt:

AWW Management e.U.
Martin Lackner
Hütteldorferstraße 218/3/2
1140 Wien
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